Parkplatz fertig

Neuigkeiten vom Steinbruch: Der Parkplatz ist nun fertig. Das Grünflächen-Parken erfordert ab sofort eine Sondergenemigung nach §12 Halten und Parken, StVO. Das Formular 4211 gibt es beim Lars. Bußgeld wird gegen gerechnet in Form von Ethanol im flüssigen Aggregatzustand. Abgabe immer Donnerstag oder bei diversen Arbeitseinsätzen.

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